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So bekommst du BAföG!

BAföG? Das gibt’s doch nur für Studenten?! Totaler Quatsch. Auch du kannst während deiner Erstausbildung finanzielle Unterstützung vom Staat, sprich BAföG, beantragen. Und du hast Glück! Im Gegensatz zu Studierenden musst du als Azubi das BAföG nicht mal zurückzahlen. ;-)

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Region Mittelfranken

Du möchtest BAföG beantragen? Wir zeigen dir, wie es geht!

Was ist BAföG eigentlich?

In der ersten Ausbildung nach der Schule ist das Geld oft knapp und nicht immer reicht die Ausbildungsvergütung aus, weil du zum Beispiel für deinen Ausbildungsbetrieb ausziehen musstest. Sollte deine Ausbildungsvergütung nicht reichen, kannst du finanzielle Hilfe vom Staat durch BAföG erhalten. Die Abkürzung „BAföG“ bedeutet Bundesausbildungsförderungsgesetz. Durch BAföG fördert der Staat die erste Ausbildung an berufsbildenden Schulen, Akademien und Hochschulen.

Wie bekommst du BAföG?

Um eine finanzielle Unterstützung zu bekommen, musst du einen Antrag beim BAföG-Amt stellen. Heute geht das ganz einfach über das Online-Portal: www.bafoeg-digital.de oder über vorgefertigte Formblätter. Bei der Antragstellung können dich deine Eltern unterstützen, denn du musst verschiedene Auskünfte über deine Lebenssituation angeben: Vermögen bzw. Gehalt (auch das deiner Eltern), Wohnsituation etc.

Wie viel BAföG bekommst du?

Die Höhe des BAföGs wird immer ganz individuell berechnet und hängt von deiner ganz persönlichen Lebenssituation ab. Wohnst du schon alleine oder noch bei deinen Eltern? Musstest du für deine Ausbildung aus- oder umziehen? Zahlst du deine Kranken- und Pflegeversicherungen selbst oder bist du noch bei deinen Eltern mitversichert? Hast du vielleicht schon eigene Kinder? In Abhängigkeit dieser Faktoren wird deine monatliche Unterstützung berechnet.

Wie lange kannst du BAföG beziehen?

BAföG wird in der Regel für die Dauer deiner Ausbildung gezahlt. Der übliche Bewilligungszeitraum liegt bei zwölf Monaten. Danach musst du einen Folgeantrag stellen. Achtung: Alle Änderungen (z.B bei einer Gehaltserhöhung) musst du auch während des Bewilligungszeitraums an dein zuständiges Amt melden! Ansonsten kann es zu Nachzahlungen führen, weil du zu viel BAföG erhalten hast.

Ps: Anders als bei Studenten handelt es sich dabei nicht um ein sogenanntes „Teildarlehen“, sondern um eine vollständige Förderungsleistung. Als Azubi musst du deine BAföG-Zahlungen also nicht zurückerstatten. Richtig nice, oder?

Alle Infos findest du auf der Homepage des Bundesministerium für Bildung und Forschung: www.bafög.de!

Noch mehr erfahren?
Schreiben Sie einfach eine E-Mail an unsere/n Regionalkoordinator/-in

l.nuesslein@if-talent.de

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