Zum Hauptinhalt springen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die BIHK Service GmbH ist bemüht, ihre Websites im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung wurde am 15. September 2025 erstellt für https://ihk-ausbildungsscouts.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) erlassen wurde.

Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung anhand der Kriterien des BITV und der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0. Die nicht barrierefreien Inhalte sind nachstehend aufgelistet.

  • Einige PDF-Dokumente auf der Seite sind noch nicht barrierefrei.
  • Nicht alle Infografiken sind mit aussagekräftigen Alternativtexten versehen.
  • Einige Videos besitzen keine Audiodeskriptionen oder Volltext-Alternativen.
  • Einige Dokumententitel sind nicht selbsterklärend.
  • Einige Datentabellen sind nicht komplett barrierefrei.

Das Ziel völliger Barrierefreiheit ist für komplexe und umfangreiche Webseiten kaum erreichbar. Der Aufwand einer Umstellung auf völliger Barrierefreiheit stellt eine unverhältnismäßige Belastung dar. Die Unverhältnismäßigkeit der barrierefreien Gestaltung wird im Artikel 5 der EU-Richtlinie (EU) 2016/2102 beschrieben.

Wir sind trotzdem bemüht, Ihnen alle benötigten Informationen zur Verfügung stellen zu können.

Feedback und Kontakt

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von weltweit-erfolgreich.de aufgefallen? Haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Oder benötigen Sie Informationen, die nicht barrierefrei dargestellt sind? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter ausbildungsscouts@bihk.de

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

BIHK Service GmbH
IHK AusbildungsScouts Bayern
Max-Joseph-Straße 2
80333 München
ausbildungsscouts@bihk.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:
Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html 

Sofern Sie uns Ihre Einwilligung erteilen, verwenden wir Cookies zur Nutzung unseres Webanalyse-Tools Matomo Analytics. Durch einen Klick auf den Button „Webanalyse akzeptieren“ erteilen Sie uns Ihre Einwilligung dahingehend, dass wir zu Analysezwecken Cookies (kleine Textdateien mit einer Gültigkeitsdauer von maximal zwei Jahren) setzen und die sich ergebenden Daten verarbeiten dürfen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in unserer Datenschutzerklärung widerrufen. Hier finden Sie auch weitere Informationen.