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"Lügen" im Vorstellungsgespräch: Dann ist es erlaubt!

Hast du in nächster Zeit ein Vorstellungsgespräch und weißt nicht, auf welche Fragen du dich vorbereiten solltest? Hier erfährst du, welche Fragen auf dich warten könnten und bei welchen Fragen du nicht die Wahrheit sagen musst.

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Region Schwaben

Wann muss ich die Wahrheit sagen?

Bei Fragen, die deinen bisherigen Werdegang oder die zukünftige Ausbildungsstelle betreffen, ist es notwendig, eine ehrliche Antwort zu geben, da das Unternehmen anhand dieser Fragen teilweise leichter entscheiden kann, welche ihrer Bewerber und Bewerberinnen sie einstellen möchten. Diese Fragen musst du ehrlich beantworten:

- Schulabschluss und eventuell weitere Abschlüsse (z.B. Studium)

- Bisheriger Werdegang bzw. praktische Erfahrungen

- Ehemalige Arbeitgeber (beispielsweise von einem Praktikum oder Ferienjob)

- Eventuelle Nebenjobs

- Führerschein und eigenes Fahrzeug

- (Schwer-)Behinderungen, wenn sie deine zukünftige Ausbildung betreffen würden

Welche Fragen muss ich nicht beantworten?

Bevor dir ein Ausbildungsplatz angeboten wird, möchte das Unternehmen möglichst viel über dich erfahren, um sicherzugehen, dass du die richtige Person für die offene Arbeitsstelle bist. Du bist jedoch nicht verpflichtet, Informationen über dich preiszugeben, die nichts mit der Arbeit zu tun haben. Bei diesen Themen ist es erlaubt zu lügen:

- Politische Einstellung und Orientierung

- Religionszugehörigkeiten

- Herkunft

- Sexuelle Orientierung oder Identität

- Partnerschaft und Familienplanung

- Allgemein Familie, Verwandte und Bekannte

- Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft

- Gesundheit

- Eventuelle Vorstrafen

Ob manche Fragen dennoch wahrheitsgetreu beantwortet werden müssen, hängt von der Stelle ab, bei der du dich bewirbst. Wenn du dich beispielsweise bei einem Parteibüro bewirbst, kann es sehr gut sein, dass beim Bewerbungsgespräch gefragt wird, welcher Partei du bei der letzten Wahl deine Stimme gegeben hast, oder bei einem Bewerbungsgespräch als Servicekraft oder Krankenschwester kann es vorkommen, dass du Fragen zu deinem Gesundheitsstatus beantworten musst.

Welche Konsequenzen kann das Lügen im Vorstellungsgespräch mit sich bringen?

Allgemein solltest du bei einem Vorstellungsgespräch ehrlich sein. Das Zurückhalten von Antworten bei privaten Fragen ist keine große Sache. Andererseits ist es selbstverständlich, dass beispielsweise Urkundenfälschung zu einer fristlosen Kündigung, Geld- oder Freiheitsstrafe führen kann.

Indirektes Antworten

Wenn dir eine Frage gestellt wird, die nicht für diese Ausbildung wichtig ist und die du nicht unbedingt beantworten möchtest, gibt es Möglichkeiten, auf diese Frage zu antworten, ohne direkt Informationen preiszugeben. Dabei merkt der Gesprächspartner, dass du dich auch in unangenehmen Situationen nicht aus der Ruhe bringen lässt. Das ist eine Antwortmöglichkeit, die man geschickt und professionell in ein Vorstellungsgespräch einbringen kann: "Ich erkenne bei dieser Frage keinen direkten Bezug zu meiner Tätigkeit, aber wir können gerne über … sprechen."

Am Ende musst du entscheiden, was du bei welchen Fragen mitteilen möchtest. Solange du dich auf die gängigsten Fragen vorbereitest, kannst du dein Vorstellungsgespräch sehr gut meistern.

Wir wünschen dir viel Erfolg beim Vorstellungsgespräch!

Noch mehr erfahren?
Schreiben Sie einfach eine E-Mail an unsere/n Regionalkoordinator/-in

valerie.paula@schwaben.ihk.de

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