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Kündigung in der Ausbildung? Das solltest du wissen!

Bist du dir unsicher, ob du deine Ausbildung fortsetzten möchtest? Du spielst mit dem Gedanken, sie abzubrechen oder hast den Entschluss bereits gefasst? Hier erfährst du alles, was du wissen musst! Viel Spaß beim Lesen.

Region
Region Oberpfalz/Kelheim

Zunächst einmal solltest du dir Gedanken darüber machen, was dich in deiner aktuellen Ausbildung unglücklich macht. Bist du unzufrieden mit der Abteilung, deinen Aufgaben oder ist es wirklich der Beruf an sich? Je nach Beantwortung der Fragen kommt dann ein Berufswechsel oder Betriebswechsel infrage.

Das Wichtigste vorab:

- Innerhalb der Probezeit kannst du deine Ausbildung ohne Nennung von Gründen zu jedem Zeitpunkt abbrechen

- Nach der Probezeit musst du jedoch die Kündigungsfrist von vier Wochen einhalten (informiere dich im Zweifelsfall über die rechtlichen Rahmenbedingungen in deinem Ausbildungsvertrag)

- Du solltest dich für nichts schämen!

Das brauchst du, wenn du deinen Ausbildungsbetrieb wechseln möchtest:

- Eine Beendigung im beiderseitigen Einvernehmen ist häufig der beste Weg, um einen Aufhebungsvertrag abzuschließen

- Dabei muss weder ein Grund noch eine Frist eingehalten werden. Die Ausbildung kann dann in einem anderen Betrieb auch im gleichen Ausbildungsberuf fortgesetzt werden

- Mit dem neuen Ausbildungsbetrieb musst du einen neuen Ausbildungsvertrag abschließen. Ob die bereits zurückgelegte Ausbildungszeit angerechnet wird, musst du mit deinem neuen Betrieb vereinbaren

- In jedem Fall muss eine neue Probezeit (von mindestens einem und maximal vier Monaten) vereinbart werden

Noch mehr erfahren?
Schreiben Sie einfach eine E-Mail an unsere/n Regionalkoordinator/-in

vrkic@regensburg.ihk.de

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