Als Azubi hast du Rechte – auch auf Sicherheit. Das Arbeitsschutzgesetz steht hinter dir: Es schützt deine Gesundheit, verpflichtet deinen Betrieb zu klaren Regeln und stärkt so deine Position im Arbeitsalltag.
Arbeitsschutz – dein gutes Recht auf Sicherheit
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sorgt dafür, dass du gesund und sicher arbeiten kannst. Gerade am Anfang brauchst du Schutz, Einweisung und Betreuung – das ist gesetzlich vorgeschrieben.
- Bevor du eine Maschine bedienst, brauchst du eine Unterweisung.
- Regelmäßige Unterweisungen sind Pflicht – für unter 18-Jährige sogar alle sechs Monate (§ 29 JArbSchG).
- Schutzkleidung wie Helm, Handschuhe oder Sicherheitsschuhe muss dir der Betrieb kostenlos stellen.
- Gefährliche Arbeiten oder besondere Belastungen darfst du nur übernehmen, wenn du entsprechend geschult bist
- Viele gefährliche und belastende Tätigkeiten sind für unter 18-Jährige generell verboten. (z. B. Arbeiten mit gefährlichen Stoffen, Akkordarbeit, Lärm).
Konkret:
Du sollst in der Metallwerkstatt eine Fräse bedienen, wurdest aber nicht eingewiesen? Dann ist klar: Stopp sagen. Erst Einweisung, dann Arbeit – so sieht’s das Gesetz vor.
Was zu deiner Ausbildung gehört – und was nicht
Du bist in Ausbildung und hast auch das Recht zu lernen. Der Betrieb darf dir keine Aufgaben geben, die nichts mit deinem Beruf zu tun haben. Das sagt das Berufsbildungsgesetz (BBIG §14):
- Keine privaten Erledigungen für Vorgesetzte.
- Keine alleinige Verantwortung für Abläufe oder Maschinen.
Konkret:
Du bist Azubi im Büromanagement und musst seit Wochen Regale schleppen und aufbauen. Du darfst Nein sagen – das gehört nicht zu deiner Ausbildung.
Arbeitszeiten, Pausen und Berufsschule
Auch deine Zeit ist gesetzlich geschützt – besonders, wenn du unter 18 bist. Dafür sorgt das Jugendarbeitsschutzgesetz.
- Max. 8 (Ausnahme 8,5) Stunden pro Tag, 5 Tage die Woche, 40 Stunden pro Woche – keine Überstunden.
- 30 Minuten Pause nach 4,5 Stunden Arbeit am Stück, 60 Minuten nach mehr als 6 Stunden.
- Berufsschule geht vor: An diesem Tag musst du nicht zusätzlich arbeiten – Unterricht und Pausen zählen als Arbeit.
Konkret:
Du kommst um 16 Uhr aus der Berufsschule und sollst danach noch für zwei Stunden in den Betrieb? Das ist nicht erlaubt – du bist für den Tag freigestellt.
Aber auch wenn du älter als 18 Jahre bist, sind Pausenzeiten fest geregelt: Mindestens 30 Minuten Pause bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden
Deine Rolle: Mitdenken, mitreden – mit Rückhalt
Dein Betrieb muss dir laut Berufsbildungsgesetz (§ 14 BBiG) eine feste Ansprechperson nennen, meist deine Ausbilderin oder dein Ausbilder. Diese Person ist für deine Betreuung verantwortlich – fachlich und persönlich.
Außerdem gibt es weitere Anlaufstellen:
- die Fachkraft für Arbeitssicherheit (bei Fragen zu Schutz und Gefährdungen)
- den Betriebsarzt oder die Betriebsärztin
- die Jugend- und Auszubildendenvertretung
Fazit:
Du musst nicht jeden Paragrafen auswendig kennen – aber du solltest wissen, was dir zusteht. Wer seine Rechte kennt, macht nicht nur sicherer mit – sondern zeigt auch: Ich bin hier, um was zu lernen.
Mehr Infos:
Ausbildung & Beruf – Rechten und Pflichten während der Ausbildung (BMBF) Ausbildung und Beruf | Bundesregierung
Azubister: Arbeitsrecht bei Azubis – Die wichtigsten Punkte im Überblick Arbeitsrecht für Azubis - Wichtige Fakten | azubister