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Betriebliche Ausbildung in Teilzeit

Seit der Änderung des BBiG im Jahr 2005 gibt es die Möglichkeit, eine Ausbildung auch in Teilzeit zu machen. Mit einer neuen Regelung, nämlich § 7a im BBiG, werden die Bedingungen hierfür noch weiter vereinfacht. Ziel ist es, die Teilzeitausbildung für alle Auszubildenden zugänglich zu machen. Demnach muss nicht mehr zwingend ein spezieller Grund, wie die Erziehung von Kindern oder die Pflege von Angehörigen, nachgewiesen werden, um in Teilzeit lernen zu können.

Region
Region Oberpfalz/Kelheim

1. Was sind die Voraussetzungen für eine Teilzeitausbildung?
Um eine Ausbildung in Teilzeit zu starten, müssen sich der Betrieb und du zuerst individuell einigen, dass eine Ausbildung in Teilzeit möglich ist. Dabei darf die Kürzung der täglichen oder wöchentlichen Ausbildungszeit jedoch nicht mehr als 50 Prozent betragen.

Die Berufsschule ist nicht an die im Ausbildungsvertrag vereinbarte Teilzeit gebunden. Demnach müssen die Berufsschulzeiten separat zwischen Betrieb und Berufsschule abgestimmt werden.

2. Welche Vorteile ergeben sich für die ausbildenden Unternehmen?
Teilzeit-Azubis bringen oft eine Extraportion Motivation sowie gutes Organisationsmanagement mit, da sie Ausbildung, Familie und Freizeit selbstständig koordinieren. Außerdem fühlen sie sich ihrem Betrieb oft besonders verbunden, weil sie sehen, dass ihr Lebensmodell unterstützt wird. Und noch dazu wird durch die Übernahme gesellschaftlicher Verantwortung die Außenwirkung des Betriebs positiv verstärkt.


3. Wie gestaltet sich die Urlaubsregelung?
Wenn du als Teilzeit-Azubi an genauso vielen Tagen arbeitest wie deine Kolleginnen und Kollegen in Vollzeit, hast du auch denselben Anspruch auf Urlaub. Solltest du jedoch weniger Tage in der Woche im Betrieb sein, passt sich der Urlaubsanspruch dementsprechend an.


4. Wie gestaltet sich die Vergütung bei Teilzeitausbildung?
Bei einer Teilzeitausbildung passt sich auch deine Ausbildungsvergütung an die Stunden an, die du tatsächlich arbeitest. Sprich, wenn du weniger arbeitest, verdienst du auch prozentual weniger.
Da es bei Teilzeitausbildungen oft viele individuelle Punkte zu klären gibt, raten wir dir, dich rechtzeitig bei den Ausbildungsberaterinnen und -beratern der Industrie- und Handelskammer (IHK) zu informieren. Sie können dir mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Noch mehr erfahren?
Schreiben Sie einfach eine E-Mail an unsere/n Regionalkoordinator/-in

vrkic@regensburg.ihk.de

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